Die Formen von Gewalt gegen Pflegekräfte sind mannigfaltig. Anhand des POPAS-Fragebogens (Perception of prevalence of aggression) unterscheiden Oud und Walter (2017) folgende Aggressionsformen:
Verbale Übergriffe ohne klare Drohung
- lärmen
- herumbrüllen
- fluchen
- Beleidigungen aussprechen
Die Pflegenden fühlen sich durch die Äußerungen nicht bedroht.
Verbale Übergriffe mit klarer Drohung
- boshaftes Fluchen
- eindeutige verbale Gewaltandrohung
- Wutanfälle
- ausgesprochene Drohungen („Ich weiß, wo ich Dich finde!", „Pass auf, wenn ich Dich mal nach der Arbeit erwische!"
Pflegende fühlen sich von diesen Äußerungen persönlich bedroht und sind dadurch belastet.
Passives aggressives Verhalten
- Verhalten, das Pflegende als irritierend, behindernd, blockierend oder widersinnig empfinden, obwohl es nicht offensichtlich aggressiv ist.
- Oberflächlich gesehen scheint ein Patient z.B. einvernehmlich mitzuwirken, unterschwellig empfindet man aber das genaue Gegenteil.
Demütigendes aggressives Verhalten
- eindeutige, persönliche Beleidungen und Beschimpfungen
- abwertende Bemerkungen und Gesten
- Spucken
Durch dieses Verhalten fühlt man sich gedemütigt, es kann das Selbstwertgefühl verändern.
Spaltendes aggressives Verhalten
- Patienten, die durch manipulative Verhaltensweisen andere gegeneinander ausspielen und/oder
- instabile Personen für sich einnehmen und gegen andere aufbringen.
Dieses Verhalten kann zu Streit unter Pflegenden führen.
Herausforderndes aggressives Verhalten
Verhalten, durch das man sich derart provoziert fühlt, dass man mit Handlungen und Bemerkungen reagiert, die man eigentlich unangemessen findet.
Zerstörerisches aggressives Verhalten
- Gegenstände werfen, schlagen, zerstören.
- Feuer legen.
Bedrohliches körperliches Verhalten
- mit Gegenständen werfen, ohne direktes Ziel und ohne jemanden zu verletzen
- Türen knallen
- Gegenstände treten und/oder auf sie einschlagen, ohne sie zu zerstören
- Sachen durcheinanderbringen
- Dreck verursachen, auf den Boden urinieren
- mit Waffen drohen
Mäßige körperliche Gewalt
- direkte Angriffe durch Treten, Schlagen, Stoßen, Kratzen, Beißen, Haare ausreißen
- Es entstehen keine oder nur leichte Verletzungen, z.B. blaue Flecken, Striemen, Zerrungen
Schwere körperliche Gewalt
- Angriffe, die schwere Verletzungen zur Folge haben, z.B, Knochenbrüche, tiefe Wunden, inner Blutungen, ausgeschlagene Zähne usw.
- Es ist eine ärztliche Behandlung bzw. eine Einweisung ins Krankenhaus notwendig.
Mäßige gegen sich selbst gerichtete Gewalt
- sich selbst kratzen, beißen, schlagen, Gegenstände attackieren
- Es entstehen dabei keine oder nur leichte Verletzungen.
Schwere gegen sich selbst gerichtete Gewalt
- Selbstverstümmelung durch tiefe Schnitte, blutende Bisse, Verbrennungen
- Es entstehen ernsthafte Verletzungen, die ärztlich behandelt werden müssen bzw. die Einweisung in ein Krankenhaus notwendig machen.
Versuchter Suizid
- Überdosis mit Medikamenten, Aufschneiden der Pulsadern, von Gebäuden/Brücken springen
- Die Handlungen führen nicht zum Tod.
Vollendeter Suizid
Das Verhalten führt zum Tod.
Sexuelle Einschüchterung
- obzöne Gesten, übergriffiges Verhalten, exhibitionistisches Verhalten
- Verlangen nach Geschlechtsverkehr, nach einem privaten Treffen
- unverlangte Äußerung von sexuellen/zweideutigen Bemerkungen
- Hinterlaufen
- private Anrufe, Briefe
- Drohen mit tätlichen Angriffen, Vergewaltigung
- sexistisches Verhalten
- Konfrontation mit pornografischem Material
- Malen von pornografischen Zeichnungen an der Wand
Sexuelle Übergriffe/Vergewaltigungen
Körperliche Angriffe, die als Versuch empfunden werden, ohne Zustimmung Geschlechtsverkehr, (oral oder Penetrationsverkehr) zu haben.